Am 28. Juni 2025 tritt in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft, welches die Europäische Richtlinie 2019/882 in nationales Recht umsetzt. Ab diesem Zeitpunkt müssen die im Gesetz erwähnten digitalen Produkte und Dienstleistungen barrierefrei sein. Dies gilt auch für Websites. Ziel ist, dass alle, unabhängig von körperlichen oder kognitiven Einschränkungen, Alter oder technischer Ausstattung, Internetseiten nutzen können. Eine barrierefreie Website ist nicht nur ein Schritt zu mehr Inklusion, sondern bietet auch bessere Nutzererfahrungen für alle. Mit der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes ist zudem mehr Reichweite verbunden.
Für uns ist das Thema Barrierefreiheit nicht nur eine Pflicht sondern eine Selbstverständlichkeit – wir möchten mit unserer Homepage alle Menschen ansprechen und mit Informationen versorgen – und haben deshalb mit Nachdruck die Einhaltung der Vorgaben praxisnah umgesetzt.
Finden Sie dennoch eine Hürde bzw. eine Barriere auf unsere Homepage, dann freuen wir uns über Ihre Kontaktaufnahme, damit wir auch diese Barrieren noch lösen können – vielen Dank für Ihre Unterstützung.
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