FAQ (häufig gestellte Fragen)

Allgemeine Fragen

Azett vertreibt die Produkte über den Fachgroßhandel – unsere Stützpunkthändler – den passenden Fachgroßhändler in Ihrer Nähe
lassen wir Ihnen gerne auf Anfrage zukommen – kontaktieren Sie uns über vertriebsinnendienst@azett.de.

Ihre Kundennummer finden Sie auf unseren Belegen (Angebot, AB, LS Rechnung) oben rechts.
Gerne können Sie auch unser Vertriebsteam hierzu kontaktieren vertriebsinnendienst@azett.de

Ja. Ihr Kundenkonto besteht aus Ihren Stammdaten, wie z. B. Adresse, Telefonnummer und E-Mail Adresse.

Bitte senden Sie uns Ihre Anfrage per E-Mail an vertriebsinnendienst@azett.de
Gerne kommt unser Vertriebsteam dann wieder auf Sie zurück.

Als Kunde senden Sie uns Ihre Bestellungen gerne per E-Mail an vertriebsinnendienst@azett.de oder auch per Fax zu.

Bei Neukunden grundsätzlich für die ersten Bestellungen Vorauskasse.
Ihr Zahlungsziel entnehmen Sie bitte unseren Angeboten nach Anfrage.

Die Lieferung erfolgt ab einem Nettowarenwert von 1.200,00 € Frei Haus innerhalb Deutschlands, sonst ab Werk 87781 Ungerhausen.
Gerne fragen wir den Transport über unseren Dienstleister für Sie an.
Kleinmengen bis 28 kg versenden wir gerne per GLS.

Dieser liegt bei 200,00 € Nettowarenwert – bei Unterschreitung wird ein Mindermengenzuschlag von 30,00 € berechnet.

Wir liefern unser Produktsortiment innerhalb der EU sowie weltweit.

Kann ich den Versand meiner Bestellung verfolgen bzw. finden?
Den Versandtermin erhalten Sie per E-Mail von uns.

Kann ich Artikel zurück geben?
Generell können kosmetische Produkte nicht zurückgeben werden.
Bitte kontaktieren Sie uns unter vertriebsinnendienst@azett.de.
Gerne prüfen wir Ihr Anliegen.

Wie kann ich die Produktverfügbarkeit prüfen?
Unser Standardsortiment ist in der Regel in ca. 10-15 Werktagen lieferbar.

Ich habe ein mangelhaftes Produkt erhalten – wie kann ich hier vorgehen?
Bitte kontaktieren Sie uns unter vertriebsinnendienst@azett.de.
Gerne prüfen wir Ihr Anliegen.

Bitte kontaktieren Sie uns direkt per Telefon oder E-Mail und teilen uns Ihre PLZ mit. Gerne nennen wir Ihnen einen Fachgroßhändler in Ihrer Nähe.

Ihren zuständigen Außendienstmitarbeiter finden Sie unter Kontakt / Ansprechpartner.

Nein – wir sind stolz auf eine langjährige und partnerschaftliche Zusammenarbeit mit unseren Fachgroßhändlern, über die Sie
unsere Produkte beziehen dürfen – kontaktieren Sie uns gerne. Wir lassen Ihnen die Kontaktdaten Ihres Stützpunkthändlers zukommen.

Eine wichtige Säule in unserem Vertriebskonzept ist Schulung & Trainings vor Ort.
Unsere Schulungskonzepte sind wie folgt aufgeteilt:
1. Mitarbeiterschulung/Unterweisung mit Unterweisungsnachweis vor Ort im Betrieb beim Anwender/Anwenderin:
Zeitfenster je nach Gruppengröße ca. 60 Minuten – Kosten auf Anfrage bzw. bei Bestandskunden/Neukunden einmalig gratis 😊

2. Training für das Außendienstteam unserer Fachgroßhändler vor Ort

3. Vertriebs- und Verkaufsschulungen/Schulungskonzepte sowie Vertriebsberatung durch unseren Vertriebsleiter Richard Schneider

Ja gerne – bitte kontaktieren Sie uns unter vertriebsinnendienst@azett.de mit dem Hinweis, in welchem Bereich Sie tätig sind.

Die Hautpflege oder die erneute Anwendung von Hautschutz nach der Handreinigung sind sinnvoller und verpflichtender Bestandteil des Hautschutzplans und müssen vom Arbeitgeber kostenfrei zur Verfügung gestellt werden.
Im Gegenzug sind die Mitarbeitenden dazu verpflichtet, den Hautschutzplan konsequent umzusetzen.
Die Beschäftigten sollten die individuellen Hautbelastungen und ihre Folgen verstehen. Die Unterweisung spielt daher eine wichtige Rolle in der Gesunderhaltung ihrer Haut.

Sehr geehrte Kunden und Geschäftspartner,

 

bzgl. der neuen EU-Produktsicherheitsverordnung haben wir folgende Informationen:

Die von uns hergestellten technischen Produkte: Die Kennzeichnung von Gefahrstoffen ist bereits durch die CLP-VO geregelt,

 

Die von uns hergestellten kosmetischen Produkte:
Die Kennzeichnung von Kosmetik ist durch die europäische Kosmetikverordnung geregelt.

 

Dies bedeutet, dass die Vorgaben aus der EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR) nicht auf diese Produkte zutrifft.

Diese Verordnung gilt für in Verkehr gebrachte oder auf dem Markt bereitgestellte Produkte insoweit, als es im Rahmen des Unionsrechts keine spezifischen Bestimmungen über die Sicherheit der betreffenden Produkte gibt, mit denen dasselbe Ziel verfolgt wird.

Ziel der Verordnung ist es nicht die bestehenden Kennzeichnungspflichten zu ersetzen oder zu überschreiben, sondern u. a. die Kennzeichnung nicht durch andere VO erfasster Produkte zu regeln.

 

Kunden und Geschäftspartner, die die Produkte online anbieten, sollten folgende Punkte beachten:

 

Artikel 19

Pflichten der Wirtschaftsakteure im Hinblick auf den Fernabsatz

Stellt ein Wirtschaftsakteur (Händler) Produkte online oder über eine andere Form des Fernabsatzes auf dem Markt bereit, so muss das Angebot dieser Produkte mindestens die folgenden eindeutigen und gut sichtbaren Angaben enthalten:

a) den Namen, den eingetragenen Handelsnamen oder die eingetragene Handelsmarke des Herstellers sowie die Postanschrift und die E-Mail-Adresse, unter denen er kontaktiert werden kann,

b) falls der Hersteller nicht in der Union niedergelassen ist: den Namen, die Postanschrift und die E-Mail-Adresse der verantwortlichen Person im Sinne des Artikels 16 Absatz 1 dieser Verordnung oder des Artikels 4 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2019/1020,

c) Angaben, die die Identifizierung des Produkts ermöglichen, einschließlich einer Abbildung des Produkts, seiner Art und sonstiger Produktidentifikatoren, und

d) etwaige Warnhinweise oder Sicherheitsinformationen, die gemäß dieser Verordnung oder den anwendbaren Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union in einer Sprache, die für die Verbraucher leicht verständlich ist und die der Mitgliedstaat festlegt, in dem das Produkt auf dem Markt bereitgestellt wird, auf dem Produkt oder auf der Verpackung anzubringen oder in einer Begleitunterlage beizufügen sind.

Produktspezifische Fragen

Unser kosmetischen Produkte sind mindestens 30 Monate im geschlossenen Zustand haltbar und nach dem Öffnen mind. 12 Monate
bei einer Lagertemperatur von 5 – 25° – bitte vor direkter Sonne schützen.

Technische Reiniger sind in der Regel ebenfalls 30 Monate im geschlossenen Zustand und nach dem Öffnen mind. 12 Monate haltbar,
jedoch kann es vor allem bei sauren und alkalischen Produkten durch Sonnenlicht zu Farbabweichungen bzw. Parfumabweichungen kommen.

Ja, die Azett hat gemäß der TRGS 401 und der europäischen Kosmetik GMP zu allen Hautschutzprodukten einen Wirksamkeitsnachweis und ein dermatologisches Gutachten sowie eine PID (Produktinformationsdatei).

Sämtliche Produktinformationen und Sicherheitsdatenblätter finden Sie im Download Center auf unserer Homepage.

Nein – Nachhaltigkeit ist uns sehr wichtig – wir setzen grundsätzlich kein Mikroplastik ein.

Alle kosmetischen Produkte im Hause Azett werden gemäß der Kosmetikverordnung hergestellt und dokumentiert.

Nein, da es auf europäischer Ebene keine Norm für Hautschutzprodukte gibt – Hautschutzkonzeptprodukte unterliegen der europäischen Kosmetikverordnung.

Ja – das Azett Hautschutzkonzept entspricht den Anforderungen der TRGS 401. (Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, einschließlich deren Einstufung und Kennzeichnung, wieder. Sie werden vom Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) ermittelt bzw. angepasst und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Gemeinsamen Ministerialblatt bekannt gegeben.

Diese TRGS konkretisiert im Rahmen ihres Anwendungsbereichs Anforderungen der Gefahrstoffverordnung. Bei Einhaltung der Technischen Regeln kann der Arbeitgeber insoweit davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnung erfüllt sind. Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er damit mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erreichen.

Azett Hautschutzprodukte unterliegen der europäischen Kosmetikverordnung und sind somit von der Registierungspflicht von Reach ausgenommen. Die eingesetzten Rohstoffe sind nach REACH registriert.

Hautschutzprodukte werden vor Arbeitsbeginn und nach den Pausen aufgetragen (bedeutet mehrmals am Tag).
Hautreinigungsmittel werden vor den Pausen und nach der Arbeit eingesetzt.
Hautpflegeprodukte werden nach der Arbeit aufgetragen (einmal am Tag).

Für eine optimal an Ihre Bedürfnisse angepasste Produktberatung, wenden Sie sich bitte an den für Sie zuständigen Gebietsvertriebsleiter.

Unsere Azett Hautschutzprodukte enthalten grundsätzlich keine Stoffe, die bekanntermaßen Lackbenetzungsstörungen hervorrufen (z.B. Silikonöl oder andere Silikonverbindungen), jedoch empfehlen wir mit Nachdruck, uns vor dem Gebrauch zu kontaktieren.

Nein – unsere Produkte sind grundsätzliche frei von quaternären Ammoniumverbindungen (ADBAC/DDAC).

Ja unter https://www.azett.de/zertifikate/ finden Sie unser Nachhaltigkeitszertifikat sowie sämtliche Nachhaltigkeitsprojekte der Azett.

Nachhaltigkeitsthemen

Nein – Nachhaltigkeit ist uns sehr wichtig – wir setzen grundsätzlich kein Mikroplastik ein.

Nein – unsere Produkte sind grundsätzliche frei von quaternären Ammoniumverbindungen (ADBAC/DDAC).

Ja unter https://www.azett.de/zertifikate/ finden Sie unser Nachhaltigkeitszertifikat sowie sämtliche Nachhaltigkeitsprojekte der Azett.